Versicherungen im Studium

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Studierende.

Krankheit und Unfall

Schweizer Studierende sind mit dem obligatorischen Versicherungsschutz ihrer Krankenkasse bei Krankheit und Unfall in der Schweiz genügend versichert. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland, damit Sie während eines Fremdsprachenaufenthalts, dem Assistenzpraktikum oder bei Studienreisen ausreichend versichert sind. Ausländische Studierende müssen vor Studienbeginn ihren Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall abklären und regeln.

AHV, IV, EO

Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen Merkblatt 2.10. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell jährlich CHF 514.-. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 25. Lebensjahres haben nichterwerbstätige Studierende die Beiträge aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse zu bezahlen Merkblatt 2.03. Bei Studierenden, die erwerbstätig sind, orientiert sich der Betrag am Einkommen, für das AHV-Beiträge entrichtet werden müssen. Auskünfte erteilen die Ausgleichskassen.

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen Ihnen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern Sie nicht bereits über eine solche verfügen.

Kontakt

Heidi Gnos

Heidi Gnos

Sachbearbeiterin Rechnungswesen

T +41 41 859 05 30

heidi.gnos@phsz.ch