Lockerungen Corona: Änderungen nach Bundesratsentscheid
In den vom Bundesrat angekündigten Lockerungen ab 19. April sind auch die Hochschulen berücksichtigt worden. So sind Veranstaltungen bis 50 Personen wieder möglich, wobei maximal ein Drittel der jeweiligen Raumkapazität ausgelastet werden darf. Mit dieser - nachvollziehbaren - Auflage kann die PHSZ jedoch lediglich in zwei Räumlichkeiten Veranstaltungen in Seminargrösse durchführen. Die Wiederaufnahme der Präsenzlehre ist unter diesen Umständen nicht möglich. Zudem besteht weiterhin noch die Homeoffice-Pflicht.
Die PHSZ hat aufgrund der neuen Entscheidungen ihr Schutzkonzept angepasst: Ab 15. April 2021 gilt das Schutzkonzept V8
In den vom Bundesrat angekündigten Lockerungen ab 19. April sind auch die Hochschulen...
weiterIm Rahmen der weltweiten #ScratchWeek im Mai organisiert das Institut für Medien und Schule (IMS)...
weiterAuf 1. Juli 2021 sucht die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) eine Applikationsbetreuerin und...
weiter
Seit 2017 können Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ) eine Grundausbildung...
weiterAuf 1. August 2021 oder nach Vereinbarung sucht die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) eine...
weiter